Zahlst du
zu viel Miete?
Der Referenzzinssatz ist auf 1.25 % gefallen. Ältere Mietverträge rechnen oft noch mit 1.5 % oder 1.75 % — das gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Senkung (Art. 270a OR). Die wenigsten Vermieter geben ihn von selbst weiter.
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- Ehrlich: Gegenrechte des Vermieters werden abgezogen
Rechtsgrundlage
Herabsetzungsanspruch nach Art. 270a OR, Überwälzungssätze nach Art. 13 VMWG, Teuerungsanrechnung nach Art. 16 VMWG — die gleiche Mechanik, die auch Schlichtungsbehörden anwenden.
Offizielle Daten
Referenzzinssatz-Serie des BWO (Stand 2.6.2026) und Landesindex der Konsumentenpreise des BFS (Stand Mai 2026) sind fest eingebaut — keine Schätzwerte.
Ehrlich gerechnet
Teuerung und Kostensteigerungs-Pauschale, die der Vermieter gegenrechnen darf, ziehen wir gleich ab. Du siehst den realistischen Netto-Anspruch — nicht die Schaufenster-Zahl.
Häufige Fragen
Woher kenne ich meinen Basis-Referenzzinssatz?
Er steht auf dem amtlichen Formular deiner letzten Mietzinsänderung («Hypothekarischer Referenzzinssatz»). Findest du ihn nicht, leiten wir ihn automatisch vom Datum ab — am Schluss zeigen wir dir, welche Annahme wir getroffen haben.
Was passiert nach dem Begehren?
Der Vermieter hat 30 Tage Zeit für eine Antwort. Stimmt er zu, sinkt dein Mietzins auf den nächsten Kündigungstermin. Lehnt er ab oder schweigt, kannst du innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen — das Verfahren ist kostenlos.
Warum sind Index- und Staffelmieten ausgeschlossen?
Bei Indexmieten folgt der Mietzins dem Landesindex (Art. 269b OR), bei Staffelmieten der vereinbarten Staffelung (Art. 269c OR) — eine Anpassung an den Referenzzinssatz ist dort während der Laufzeit nicht möglich. Ein Begehren wäre chancenlos, darum sagen wir es dir lieber ehrlich.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine unverbindliche Berechnungshilfe auf Basis der offiziellen Formeln und Daten. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Schlichtungsbehörde, den Mieterverband oder eine Anwältin.